Für beheizte Neu-, Um- und Anbauten ist die Erarbeitung eines Wärmeschutzkonzeptes unumgänglich. Dieser Nachweis gehört, genau wie die Statik, zu den Planungsunterlagen, die der Baubehörde vorzulegen sind. Seit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007, die mit dem 01.10.2007 in Kraft getreten ist, liegt nun auch eine verbindliche Regelung zur Einführung von Energieausweisen für Gebäude vor. Beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen ist der Eigentümer, unter Einhaltung von gewissen Übergangsfristen verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen.
Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen. Bei bestehenden Gebäuden werden zusätzliche Hinweise über wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen eingebunden.
Ich bin berechtigt, Energieausweise für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude auszustellen.
Eingetragener Aussteller bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).