Schallschutz

Aufenthaltsräume in Wohngebäuden, Schulen, Krankenhäusern u. Ä. benötigen wegen der generellen Unverletzlichkeitsansprüche (Gesundheitsschutz) einen bauaufsichtlich bestimmten Mindestschallschutz. Diese Schutzanforderungen beziehen sich auf Luftschalldämmung und Trittschall, auf den Schutz gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen und im Haus befindlichen Betrieben sowie auf den Schutz von Innenräumen gegen Außenlärm. Zum Nachweis der hierfür benötigten Konstruktionen ist ein Schallschutznachweis erforderlich.

Brandschutz

Das Brandrisiko besteht in der Form, dass Bauteile während der Brandbeanspruchung ihre Tragfähigkeit sowie den Zusammenhalt verlieren. Von tragenden und aussteifenden Bauteilen wird daher erwartet, dass sie für ausreichend lange Zeit, gemäß ihrer Zweckbestimmung, funktionsfähig bleiben. Zur Einhaltung der Vorschriften nach Landesrecht sowie der behördlichen Auflagen wird für bestimmte Bauvorhaben ein Brandschutznachweis verlangt. Hierbei werden die Konstruktionen festgelegt (z.B. Querschnitte, Brandschutzbekleidungen, Betonüberdeckungen etc.), um für eine bestimmte Dauer einem vollentwickelten Brand widerstehen zu können.

Mein Büro erstellt alle bauphysikalischen Nachweise für den Schall- und Brandschutz Ihres Bauvorhaben.

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